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Grunderwerbsteuer Spanien

Aktuell 2020 – Teneriffa

 

Stand: 14.01.2020

Auch im Jahre 2019 beträgt die Grunderwerbsteuer beim Kauf einer gebrauchten Immobilie auf Teneriffa, Gran Canaria oder einer anderen Kanarischen Inseln 6,5%. Dies ist einer der niedrigsten Steuersätze in Spanien.

Aktuelle Änderungen im Jahre 2020 in der Grunderwerbsteuer

  • 5% statt 6,5% Grunderwerbsteuer beim Immobilienkauf, wenn es der Erstwohnsitz ist und der Kaufpreis unter 150.000,00 liegt.
  • 1% beim Immobilienkauf durch eine behinderte Person oder kinderreiche Familie.
  • 20% Ermäßigung auf den gewöhnlichen Steuersatz von 6,5% oder 5%, wenn der Erwerber unter 35 Jahre alt ist und nicht mehr als 24.000,00 EUR Jahreseinkommen hat.

Darüber hinaus gab es Änderungen bezüglich der Steuererklärung zur Grunderwerbsteuer, die elektronisch mit der Erklärung 600, innerhalb von 30 Tagen nach dem notariellen Immobilienkauf, eingereicht werden muss. Die Einreichung liegt in der Verantwortung des Käufers, da der Notar dies nicht übernimmt.

Mit Wirkung seit dem 10.01.2019 wird die Anpassung des Modells 600 der Grunderwebsteuer an die jüngsten Änderungen eingeführt, darunter die folgenden:

– Seit dem 10.11.2018 ist im Falle von Hypothekendarlehensurkunden der Kreditgeber der Steuerzahler der Steuer. ( LITP art.29 redacc RDL 17/2018)

– Seit dem 10.11.2018 besteht eine neue Freistellung für Hypothekendarlehensurkunden, bei denen der Kreditnehmer eine der in Artikel 45 des spanischen Gesetzes der Grunderwebsteuer enthaltenen Personen oder Unternehmen ist.( LITP art.45.I.B.25 redacc RDL 17/2018)

– Seit dem 19.12.2018 wird eine neue Freistellung für die Miete einer Immobilie für dauerhafte Nutzung gemäß Art.2 des spanischen städtischen Mietgesetzes vorgesehen. (LITP art.45.I.B.26 redacc RDL 21/2018)

– Seit dem 05.12.2018 besteht eine Neuerung, die sich auf die Tarife und Vergünstigungen auswirkt, die in der Dokumenten-und Grunderwebsteuer im Gebiet der kanarischen Inseln gelten. (DLeg Canarias 1/2009 redacc L 4/2018)

 

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